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VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3
Lagerhalle für Kiesabbaubetrieb, Umnutzung einer nahegelegenen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle, "Dienen" i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, Räumlich funktionaler Zusammenhang - rewis.io
Lagerhalle für Kiesabbaubetrieb, Umnutzung einer nahegelegenen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle, "Dienen" i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, Räumlich funktionaler Zusammenhang
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 02.08.2023 - Au 4 K 22.1405
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
Dementsprechend "dient" ein Vorhaben einem Betrieb, wenn es - auch äußerlich erkennbar - nach Verwendungszweck, Größe, Gestaltung, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit dem Betrieb zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 12).Es ist zu fragen, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Größe, Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 12).
Es ist aber in Fällen, in denen der räumliche Zusammenhang fraglich ist, besonders genau zu prüfen, ob ein vernünftiger Landwirt das Vorhaben für einen solchen Betrieb an etwa diesem Standort verwirklichen würde (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 14), ob also die dienende Funktion gegeben ist.
In einer solchen Konstellation würden die für eine Hofstelle zu errichtenden Gebäude nach ihrer Lage jedenfalls dann dem Betrieb dienen, wenn sie in einer den Erfordernissen eines solchen Betriebs noch angemessenen Entfernung von den verstreut liegenden Betriebsflächen errichtet werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals des "Dienens" kann der beabsichtigte Standort nur ein (bestätigendes oder abweisendes) Indiz im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung sein (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - juris Rn. 24).Nur durch eine solche ausreichende räumliche Nähe ist die funktionale Beziehung des Bauvorhabens zu dem privilegierten Betrieb sichergestellt und kann verhindert werden, dass mit dem Vorhaben in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - juris Rn. 23;… U.v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - juris Rn. 17).
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
Nur durch eine solche ausreichende räumliche Nähe ist die funktionale Beziehung des Bauvorhabens zu dem privilegierten Betrieb sichergestellt und kann verhindert werden, dass mit dem Vorhaben in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - juris Rn. 23; U.v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - juris Rn. 17). - BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70
Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
Es reicht nicht aus, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist; auf der anderen Seite ist eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen (vgl. BVerwG, U.v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - juris Rn. 19). - BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81
Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
Nach dem Willen des Gesetzgebers fällt unter diese Vorschrift, die den Strukturwandel in der Landwirtschaft erleichtern soll, aber nur die Konstellation, dass der Landwirt selbst unter Aufgabe seines Betriebes eine Nutzungsänderung vornehmen will (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1982 - 4 C 33.81 - juris Rn. 14).