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   VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711   

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https://dejure.org/2024,2501
VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711 (https://dejure.org/2024,2501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711 (https://dejure.org/2024,2501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 2 ZB 23.1711 (https://dejure.org/2024,2501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3
    Lagerhalle für Kiesabbaubetrieb, Umnutzung einer nahegelegenen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle, "Dienen" i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, Räumlich funktionaler Zusammenhang

  • rewis.io

    Lagerhalle für Kiesabbaubetrieb, Umnutzung einer nahegelegenen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Lagerhalle, "Dienen" i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, Räumlich funktionaler Zusammenhang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
    Dementsprechend "dient" ein Vorhaben einem Betrieb, wenn es - auch äußerlich erkennbar - nach Verwendungszweck, Größe, Gestaltung, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit dem Betrieb zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 12).

    Es ist zu fragen, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Größe, Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 12).

    Es ist aber in Fällen, in denen der räumliche Zusammenhang fraglich ist, besonders genau zu prüfen, ob ein vernünftiger Landwirt das Vorhaben für einen solchen Betrieb an etwa diesem Standort verwirklichen würde (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 14), ob also die dienende Funktion gegeben ist.

    In einer solchen Konstellation würden die für eine Hofstelle zu errichtenden Gebäude nach ihrer Lage jedenfalls dann dem Betrieb dienen, wenn sie in einer den Erfordernissen eines solchen Betriebs noch angemessenen Entfernung von den verstreut liegenden Betriebsflächen errichtet werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
    Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals des "Dienens" kann der beabsichtigte Standort nur ein (bestätigendes oder abweisendes) Indiz im Rahmen der tatrichterlichen Würdigung sein (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - juris Rn. 24).

    Nur durch eine solche ausreichende räumliche Nähe ist die funktionale Beziehung des Bauvorhabens zu dem privilegierten Betrieb sichergestellt und kann verhindert werden, dass mit dem Vorhaben in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - juris Rn. 23; U.v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
    Nur durch eine solche ausreichende räumliche Nähe ist die funktionale Beziehung des Bauvorhabens zu dem privilegierten Betrieb sichergestellt und kann verhindert werden, dass mit dem Vorhaben in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - juris Rn. 23; U.v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
    Es reicht nicht aus, dass das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb nur förderlich ist; auf der anderen Seite ist eine Unentbehrlichkeit des Vorhabens für den Betrieb nicht zu verlangen (vgl. BVerwG, U.v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 33.81

    Nutzungsänderung - Einheitlicher Lebensvorgang - Aufgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2024 - 2 ZB 23.1711
    Nach dem Willen des Gesetzgebers fällt unter diese Vorschrift, die den Strukturwandel in der Landwirtschaft erleichtern soll, aber nur die Konstellation, dass der Landwirt selbst unter Aufgabe seines Betriebes eine Nutzungsänderung vornehmen will (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.1982 - 4 C 33.81 - juris Rn. 14).
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